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Sachkundenachweis oder "Hundeführerschein"

Ab dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können. 

Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen, sofern sie laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten.

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen: einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Bei der theoretischen Prüfung wird allgemeines Wissen über Hunde und ihr Verhalten, sowie rechtliche Grundlagen überprüft. 
Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.

Informationen und Beispielfragen können auf der Internetseite vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingesehen werden.

 

Den Nachweis zur Sachkunde können Sie bei uns in der Praxis ablegen.

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Prüferin für den Sachkundenachweis in Niedersachsen

Petra Liebing

Langjährige Prüferin im Hundewesen.

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