Impressum

Kleintierpraxis Luthe

Inhaberin: Jennifer Liebing

Adolf-Oesterheld-Str. 12
31515 Wunstorf
05031/7036834
E-Mail: info@kleintierpraxis-luthe.de
Internet: www.kleintierpraxis-luthe,de
USt-IdNr.: DE 330073265

Die in der Kleintierpraxis Luthe tätigen Tierärzte/Tierärztinnen führen die gesetzlichen Berufsbezeichnungen Tierärztin oder Tierarzt; diese wurden ihnen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Für sie gilt die Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen vom 21. Dezember 1993, zuletzt geändert durch Satzung vom 29. Juni 2007 (DTBl. 8/2007 S. 1043).
Die Berufsordnung können Sie auf der Internetseite der Tierärztekammer Niedersachsen einsehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde und Schlichtungsstelle:
Tierärztekammer Niedersachsen
Fichtestraße 13 – 30625 Hannover
Telefon: 0511-55 50 91 und 55 50 92 – Telefax: 0511-55 02 97
E-Mail: mail@tknds.de – Internet: www.tknds.de

Verantwortlicher im Sinne von Paragraf 10 Abs. 3 MDStV:
Jennifer Liebing, Neustadt a. Rbge

Berufsrechtliche Regelungen

Für die in Deutschland zugelassenen Tierärzte/Tierärztinnen gelten die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen, insbesondere die Bundes-Tierärzteordnung, die Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen, das Heilberufe-Kammergesetz, die Gebührenordnung für Tierärzte, Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen, Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten. Diese sind abrufbar unter: btlk.de BTÄO – Bundes-Tierärzteordnung (gesetze-im-internet.de)

Kammermitgliedschaft:

Tierärztekammer Niedersachsen
Fichtestraße 13, 30625 Hannover

Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Kleintierpraxis Luthe nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet

Urheberrechtshinweise

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Hinweise zur Zahlungsvereinbarung bei Behandlungen und Operationen nach dem Bestellsystem:

Sie kommen zur Behandlung in eine Tierärztliche Praxis, die nach dem Bestellsystem geführt wird. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist und Ihnen hierdurch die in der Regel andernorts vielfach üblichen Wartezeiten erspart bleiben. Dies bedeutet jedoch auch, dass Sie, wenn Sie vereinbarte Termine nicht einhalten können, diese spätestens 24 Stunden vorher absagen müssen, damit wir die für Sie vorgesehene Zeit noch anderweitig verplanen können. Die Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeit, sondern begründet zugleich beiderseitig vertragliche Pflichten. Es wird vereinbart, dass ansonsten Annahmeverzug dadurch eintritt, dass der vereinbarte Termin nicht fristgerecht abgesagt und/oder eingehalten wird, es sei denn, an dem Versäumnis des Termins trifft Sie kein Verschulden.

Ansonsten fällt bei geplanten Operationen/aufwendigen Untersuchungen eine Ausfallgebühr in Höhe von 30% der Kosten der versäumten Operation/aufwendigen Untersuchung an. Durch den Gesetzgeber sind wir berechtigt nach §§ 311 ff BGB die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.